Freitag, 5. September 2014

Sommer-Stumpenhorsts Probleme im Bereich LV und mit dem (c) - Kopieren in der Schule

In der letzten Woche hatte ich Premiere - mein erster Abend als Elternteil in der Schule. Gespannt und neugierig nahm ich die Atmosphäre der Situation und die Informationen der Lehrerin auf. Unter den verteilten Materialien befand sich auch eine Übersicht von Sommer-Stumpenhorst. Mein erster Blick fiel auf die Fußzeile - und da musste ich wirklich ein wenig schmunzeln.

(Fotoquelle: flick.com //  Maik Meid // CC-Lizenz)
Offensichtlich besteht bei den Mitarbeitern des Grafen Orthos noch ein wenig Fortbildungsbedarf. Zum einen müsste die Kartei zum Bereich LV wiederholt werden - es sei denn die URL der Rechtschreibwerkstatt schreibt sich wirklich so!?! ;-)

Zum anderen stolperte ich über das kleine (c) vor dem Autoren.  Wofür steht das Copyright-Zeichen überhaupt? Ist das ein Kopierschutz oder Kopierverbot? Durfte die Kollegin diesen Zettel überhaupt kopieren?

Es war an der Zeit, sich zu informieren.

Zur ersten Frage fand ich schnell eine Antwort: das (c), das ursprünglich aus den USA zu uns schwappte, hat in Deutschland keine (in Worten "keine") Bedeutung. Die Urheberrechtsexpertin Marion Janke schreibt in einem Artikel auf cleverprinting.de "Nach unserem Recht ist die Verwendung des (c) also gar nicht erforderlich. Die Rechte des Urhebers sind gleichwohl geschützt." Das (c) ist also weder der Hinweis auf einen Kopierschutz noch auf ein generelles Kopierverbot. Es verstärkt höchstens die Urheberschaft des Autors.

Damit gelten auch für dieses Informationsblatt die üblichen Kopiervorschriften, die für die Schule folgende Regelungen vorsieht. Hier in Kürze:


Grundsätzlich dürfen aus allen Printmedien ab 2005 analoge wie digitale Kopien erstellt werden. Dabei ist eine maximale Seitenzahl von 10 % des Buches bzw. 20 Seiten pro Klasse und Schuljahr vorgesehen.


Für bestimmte Werke gelten weitergehende Ausnahmen und Vorschriften. Die finden sich auf der Seite schulbuchkopie.de.

Ein wichtiger Hinweis für digitale Kopien: diese dürfen in ausgedruckter oder auch digitaler Form weitergegeben werden. Das Verteilen über eine Cloud oder eine Lernplattform wie Moodle oder lo-net ist ausdrücklich verboten. Die Angabe der Quelle ist für vorbildliche Kolleginnen und Kollegen immer selbstverständlich.

Von dieser Regelung sind im übrigen alle Werke betroffen. Ein besonderer Hinweis - so wie hier vom U-Form-Verlag eingefügt - bezieht sich nicht auf Lehrerkräfte im Schuldienst. Das hat mir der Verlag heute nochmals telefonisch bestätigt.

Also: keine Angst vor Abmahnungen!

P.S.: Die Übersicht kann frei kopiert und aufgehangen werden. Ich habe sie mit dem sensationellen Programm auf canva.com erstellt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen