Zwei Klicks später war ich schon auf mitten in der Bildersuche unseres gemeinsamen Freundes mit den zwei os in der Mitte. Gerne hätte ich bereits eines der ersten Ergebnisse eingefügt und dieses Bild verwendet. Doch schnell meldete sich mein von-Guttenbergsches Unterbewusstsein und mit Frau Schavan sang es im Duett den alten Prinzenhit:"Das ist alles nur geklaut!"
"Naja", erwiderte ein anderer Teil meines Hirns (das mit dem humboldtschen Bildungsauftrag) "das ist doch nur für den Schulgebrauch und somit unterliegt es den besonderen Bestimmungen des Urheberrechts."
So leicht wie er wollte ich es mit nicht machen und daher begab ich mich - wie so oft - auf eine Internetrecherche, die mir - wie immer öfter - zu viele Informationen lieferte. Folgende zwei Quellen hielt ich für besonders seriös:
- Ein Artikel, der im Rahmen "Fall des Monats" (ganz) offensichtlich von Juristen geschrieben wurde und eben mein Arbeitsblattbildbeispiel genau abbildet. Hier!
- Das Dossier Urheberrecht vom Bundesinstitut für politische Bildung. Hier! (kleine Randnotiz: Die Beiträge des bpb nutze ich im VWL-Unterricht regelmäßig und bin einfach begeistert vom fachlichen und sprachlich schüleradäquaten Niveau)
Mein Fazit der Lektüre:
1. Wer Bilder aus dem Internet kopiert und einfügt ist ein Dieb. Da kann ich genauso eine Blume aus Nachbars Garten mitgehen lassen.
2. Ein Clipart mit einem Schiff aus dem Office-Paket kann ich gefahrlos nutzen und in meinem Arbeitsblatt einsetzen.
Allerdings habe ich eine starke und ärtztlich attestierte Clipart-Allergie. Die ist bereits so stark ausgeprägt, dass ich Schülern verbiete, Cliparts (und Wordart) zu nutzen. Ich kenne im Übrigen kaum noch seriöse Arbeitsblätter, Schulbücher oder Präsentationen, die meinen Körper mit Hilfe von Cliparts zu Gänsehaut zwingen. Eine rühmliche Ausnahme bilden die Clipart-verseuchten Folien meiner "Lieblingszeitschrift" HOT. Hier werden auf die Rate-mal-was-reinkommt-Übersichten garniert mit Cliparts aus unterschiedlichen Stilrichtungen und Epochen. Leider finde ich kein Onlineexemplar einer besonders fiesen Folie. Vielleicht kommentiert jemand entsprechend.
2. Bilder kann ich nur dann einsetzen, wenn es vom Urheber ausdrücklich erlaubt worden ist. Nur dann bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Das ist dann der Fall, wenn ich mir die Berechtigung durch den Urheber eingeholt habe oder das Bild bereits mit freien Lizenzen versehen worden ist.
In meinem Fall ist das Werftbild auf dem blog aufsee eingebunden und auch dort nur mit dem lapidaren Quellenverweis "MeyerWerft". Das ist mir so heikel. Daher nutze ich eine der Quellen, die mir lizenzfreie Bilder anbieten. Eine Liste dazu kommt bald. Hier nur der Verweis auf flickr. Nach der erweiterten Sucheinstellung zur Common Creative Lizenz fand ich u. a. auch diese Bild.
(CC-Lizenz: flick.com by yetdark) |
So eingebunden in meinem Arbeitsblatt erfüllt es a) den Zweck und ist b) noch ein gutes Beispiel für meine Schüler. Denn die werden - zumindest an unserer Schule - schärfer beurteilt als die Lehrer.
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